Ein pflichtbewusster Bürger, der die Feuerwehr zu einem Einsatzfall ruft, muss diesen unter keinen Umständen bezahlen. Sollte die Feuerwehr jedoch böswillig alarmiert worden sein oder hat eine Person den Einsatz durch grob fahrlässiges Handeln verursacht, muss diese die Kosten unter Umständen tragen.