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Die Anzahl der Fahrzeuge einer Feuerwehr richtet sich nach der Größe ihres Einsatzgebietes und danach, welche Gerätschaften in möglichen Einsatzszenarien benötigt werden. Eine kurze Beschreibung hierzu finden Sie hier.

Die Fahrzeuge die zu einem Einsatz ausrücken, werden immer durch ihren einsatztaktischen Wert und die benötigten Gerätschaften bestimmt. Welche Fahrzeuge das sind, wird schon bei der Alarmierung von der Integrierten Leitstelle bekannt gegeben. Welche Fahrzeuge zusätzlich von Nöten sind, entscheidet der Kommandant. Es rücken grundsätzlich aber nur jene Fahrzeuge aus, die voraussichtlich benötigt werden.

Die oberste Regel heißt Ruhe bewahren und dem Fahrzeug möglichst schnell Platz zu machen. Dies bedeutet aber nicht immer sofortiges Anhalten. Manchmal ist es sinnvoller ein paar Meter zügig weiterzufahren, als in einer Engstelle oder einer Kurve stehen zu bleiben. Auf der Autobahn ist das Bilden einer Rettungsgasse eine große Hilfe für die Rettungskräfte.

Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen

  • verringern Sie ihre Geschwindigkeit.
  • versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen.
  • setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmen und Einsatzkräften mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten.
  • halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichs paralell zur Fahrtrichtung aus, damit nicht das Hack Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse oder die Fahrbahn hineinragt.
  • halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann.
  • achten sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.

 

Laut Gesetz muss die Feuerwehr bei jeder Einsatzfahrt auf dem gesamten Weg Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet haben, um Unfälle zu vermeiden. Aus Rücksicht auf unsere Bürger schalten wir jedoch wenn es die Verkehrslage zulässt, das Martinshorn aus.

Ein pflichtbewusster Bürger, der die Feuerwehr zu einem Einsatzfall ruft, muss diesen unter keinen Umständen bezahlen. Sollte die Feuerwehr jedoch böswillig alarmiert worden sein oder hat eine Person den Einsatz durch grob fahrlässiges Handeln verursacht, muss diese die Kosten unter Umständen tragen.

   
© Feuerwehr Haßfurt

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