Mit Vollendung des 16. Lebensjahres und Abschließen der Truppmann-Ausbildung darf man aktiv, jedoch außerhalb des Gefahrenbereichs, an Einsätzen teilnehmen. Dies stellt auch größere Anforderungen an die Schutzausrüstung, welche im Vergleich zum normalen Jugendschutzanzug nun auch eine wasserdichte Überjacke und einen Feuerwehrhelm mit Nackenschutz umfasst. Die Ausrüstung schützt nun auch vor Kälte und Nässe und ist bei Dunkelheit besser zu erkennen.