Auf dieser Seite beantworten wir einige häufig gestellte Fragen. Wenn ihr noch weitere Fragen an uns habt, könnt ihr sie uns gerne über Facebook, oder unser Kontaktformular stellen.
Im Grunde muss man nur einen Mitgliedsantrag ausfüllen, um bei der Freiwilligen Feuerwehr Haßfurt Mitglied zu werden. Es ist jedoch sinnvoll, zuerst einmal unverbindlich eine Übung zu besuchen, um zu sehen ob einem die Tätigkeit zusagt. Falls Sie sich bei uns engagieren möchten, können Sie über folgende Möglichkeiten gerne mit uns in Kontakt treten:
- Kontaktformular
- Anruf im Gerätehaus unter 09521/4212 oder beim Sachbearbeiter für Brand- und Katastrophenschutz unter 09521/688-102
- Persönlich vorbei kommen bei einer Haupt- oder Jugendübung (siehe Terminkalender)
- Persönlich vorbei kommen an unserem Feuerwehrmontag (jeden Montag ab 19:00 Uhr)
In Haßfurt kann man ab sechs Jahren der Freiwilligen Feuerwehr beitreten. Die Mitgliedschaft beginnt dann in der Kinderfeuerwehr. Von zwölf bis 18 Jahren schließt sich dann die Jugendfeuerwehr an. Mit 16 Jahren können die Jugendlichen erste Einsatzerfahrung außerhalb des Gefahrenbereichs sammeln. Ab 18 Jahren ist dann der aktive Feuerwehrdienst möglich.
Ja natürlich dürfen auch Frauen der Freiwilligen Feuerwehr beitreten, bei uns sind bereits mehrere Frauen aktiv tätig und wir freuen uns über jeden Neueintritt.
Nein. Eine aktive Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr Haßfurt kostet kein Geld. Falls sie den Feuerwehrverein finanziell unterstützen wollen können Sie als Fördermitglied beitreten. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Die wichtigste Voraussetzung ist natürlich der Wille anderen zu helfen! Ein gewisses technisches- und / oder medizinisches Interesse hilft, ist aber natürlich kein muss. Zudem sollte die körperliche und geistige Gesundheit gegeben sein. Des Weiteren gibt es natürlich bestimmte Ausbildungen bei der Feuerwehr, an welchen nur unter Nachweis von persönlichen Fähigkeiten teilgenommen werden kann.
Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden. Bei der Freiwilligen Feuerwehr kann man sich über die gesamte Dienstzeit hinweg aus- und fortbilden lassen. Einige Ausbildungen sind dabei nicht nur für den Feuerwehrdienst relevant, sondern können einem auch im täglichen Leben weiterhelfen. Die Dauer der bestimmten Ausbildungen ist verschieden. Eine Ausbildung, die jeder Feuerwehrmann/-frau machen muss, ist die Grundausbildung. Diese gliedert sich in ein einjähriges Grundlagenmodul und ein zweijähriges Übungs- und Ausbildungsmodul.
Nein. Die nötige Schutzausrüstung stellt die Stadt Haßfurt als Träger der Feuerwehr zur Verfügung.
Ja. Jede Einsatzkraft ist über die Kommunale Unfallversicherung Bayern abgesichert.
Nein, in Haßfurt gibt es eine Freiwillige Feuerwehr. Zwar hat die Feuerwehr Haßfurt mehr Fahrzeuge und rückt zu mehr Einsätzen aus, als die meisten Freiwilligen Feuerwehren, jedoch sind, außer dem Sachbearbeiter für Brand- und Katastrophenschutz und dem Hauptamtlichen Gerätewart, alle Einsatzkräfte der FF Haßfurt ehrenamtlich tätig. Bei einem Einsatz werden unsere Einsatzkräfte über Funkmeldeempfänger alarmiert und begeben sich dann von Zuhause oder vom Arbeitsplatz zum Gerätehaus.
Nein. Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich, somit erhält man keine Bezahlung. Jedoch ist die Lohnfortzahlung bei einem Einsatz während der Arbeitszeit ist gesichert.
Der Chef der Feuerwehr ist der Kommandant. Der Kommandant und der Vorstand teilen sich jedoch die Führungsaufgabe der Feuerwehr in zwei Bereiche auf. Die Führung im einsatztaktischen Bereich übernimmt dabei der Kommandant. Der Vorstand steht an der Spitze des Feuerwehrvereins und verantwortet die Vereinsaufgaben. Über beiden steht im Grunde noch der Bürgermeister, da die Feuerwehr der Gemeinde unterstellt ist.
Ein pflichtbewusster Bürger, der die Feuerwehr zu einem Einsatzfall ruft, muss diesen unter keinen Umständen bezahlen. Sollte die Feuerwehr jedoch böswillig alarmiert worden sein oder hat eine Person den Einsatz durch grob fahrlässiges Handeln verursacht, muss diese die Kosten unter Umständen tragen.
Laut Gesetz muss die Feuerwehr bei jeder Einsatzfahrt auf dem gesamten Weg Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet haben, um Unfälle zu vermeiden. Aus Rücksicht auf unsere Bürger schalten wir jedoch wenn es die Verkehrslage zulässt, das Martinshorn aus.
Die oberste Regel heißt Ruhe bewahren und dem Fahrzeug möglichst schnell Platz zu machen. Dies bedeutet aber nicht immer sofortiges Anhalten. Manchmal ist es sinnvoller ein paar Meter zügig weiterzufahren, als in einer Engstelle oder einer Kurve stehen zu bleiben. Auf der Autobahn ist das Bilden einer Rettungsgasse eine große Hilfe für die Rettungskräfte.
Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen
- verringern Sie ihre Geschwindigkeit.
- versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen.
- setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmen und Einsatzkräften mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten.
- halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichs paralell zur Fahrtrichtung aus, damit nicht das Hack Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse oder die Fahrbahn hineinragt.
- halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann.
- achten sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.
Die Fahrzeuge die zu einem Einsatz ausrücken, werden immer durch ihren einsatztaktischen Wert und die benötigten Gerätschaften bestimmt. Welche Fahrzeuge das sind, wird schon bei der Alarmierung von der Integrierten Leitstelle bekannt gegeben. Welche Fahrzeuge zusätzlich von Nöten sind, entscheidet der Kommandant. Es rücken grundsätzlich aber nur jene Fahrzeuge aus, die voraussichtlich benötigt werden.